Leben mit Endo

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09.05.2022, Thema: Schwerbehinderung

09.05.2022 von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Das Treffen findet in Präsenz im Gebäude der KOBS, Bahnhofstr. 2, 49716 Meppen statt. Es muss ein 2 G-Nachweis (Genesen, Geimpft) zum Treffen mitgebracht werden.

Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit aus welchem Grund auch immer (Krankheit, Unfall, angeboren) eingeschränkt sind und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch länger als sechs Monate erschwert ist. Unter diese Definition fallen auch endometriosebedingte Einschränkungen, laut versorgungsmedizinischer Verordnung. Erfahrungsgemäß treten bei stark Betroffenen neben Endometriose noch andere Erkrankungen auf, die die Lebensführung beeinträchtigen. Bei der Beurteilung, ob eine Schwerbehinderung zuerkannt wird, spielen sämtliche Beschwerden, Diagnosen und Einschränkungen eine wichtige Rolle und müssen entsprechend vorgetragen werden. Die Beurteilung erfolgt individuell durch das jeweils zuständige Amt. Das können je nach Bundesland und Kommune zum Beispiel das Versorgungsamt, Amt für Familie und Soziales oder Abteilungen für Schwerbehindertenangelegenheiten sein.     
Wichtig ist, bei der Antragstellung ALLE körperlichen und/oder seelischen Gesundheitsstörungen aufzuführen, die das tägliche Leben in Beruf, Familie und Freizeit einschränkt.

Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 Prozent beträgt. Soweit ein GdB zwischen 30 und unter 50 Prozent festgestellt wird, ist ein Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit möglich.

Leider kommt es häufig vor, dass dem Antrag von Endometriosebetroffenen nicht oder nur in geringem Umfang entsprochen wird. Dann ist es möglicherweise sinnvoll, Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb der im Bescheid angegeben Frist erfolgen. Oft ist es sinnvoll, zuvor einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Anhand der Akte ist ersichtlich, auf welche Befunde und Arztberichte sich die Entscheidung der Behörde stützt und was vielleicht nicht berücksichtigt worden ist. Darauf lässt sich eine Widerspruchsbegründung aufbauen. Darüber hinaus können weitere Gesundheitsbeeinträchtigungen und Argumente jederzeit bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens und auch noch in einem späteren Klageverfahren nachgereicht werden.
(Text-Quelle: https://www.endometriose-vereinigung.de/files/endometriose/infomaterial/Broschuere%20Basiswissen.pdf)

In diesem Treffen möchten wir uns darüber austauschen, wie ein Grad der Behinderung zu stellen ist und was es dabei zu beachten gilt. Eventuell wird eine Referentin/ein Referent uns über gewisse Formalitäten aufklären. Was ist bei einem Widerspruch zu beachten? Was bei einem Klageverfahren? Ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll?

Bei Interesse an einer Teilnahme am Treffen wende dich ganz einfach an info@leben-mit-endo.de oder an die KOBS in Meppen.